Wahlfreiheit und Qualität in der schulischen Inklusion

Zur heutigen Beratung des gemeinsamen Antrags der Fraktionen Die Linke und SPD „Stärkung von Wahlfreiheit und Qualität in der schulischen Inklusion“ erklärt die Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Jeannine Rösler:

„Inklusion ist ein Grundrecht und Ausdruck einer solidarischen und vielfältigen Gesellschaft. Jedes Kind hat Anspruch auf Bildung, Teilhabe und individuelle Förderung. Gleichzeitig zeigt die Realität an vielen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, dass Inklusion nicht allein durch gesetzte Fristen entsteht, sondern durch tragfähige Rahmenbedingungen, ausreichende personelle Ressourcen und funktionierende Unterstützungssysteme.

Mit dem gemeinsamen Antrag zur Stärkung von Wahlfreiheit und Qualität in der schulischen Inklusion setzen Linksfraktion und SPD auf eine Weiterentwicklung der Inklusion, die die Erfahrungen aus der Praxis ernst nimmt. Ziel ist es, die schulische Inklusion verlässlich, qualitativ hochwertig und im Sinne der Kinder und Familien zu gestalten.

Inklusion darf nicht an starren Zeitplänen scheitern. Entscheidend ist, ob sie für Kinder funktioniert und ihnen echte Bildungschancen eröffnet. Gute Inklusion braucht ausreichend Personal, passende Lernbedingungen und Zeit, um tragfähige Strukturen aufzubauen. 

Es ist vorgesehen, die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen bis 2035 zu erhalten. Damit reagieren die Fraktionen auf Rückmeldungen von Eltern, Lehrkräften, Kommunen und Schulträgern, die auf bestehende Herausforderungen hingewiesen haben. In vielen Regionen fehlen weiterhin sonderpädagogische Fachkräfte, geeignete räumliche Voraussetzungen und ausreichende Unterstützungsangebote. Die Linksfraktion betont, dass der Erhalt bestimmter Förderangebote kein Rückschritt bei der Inklusion ist, sondern eine pragmatische Antwort auf die aktuelle Situation. Ziel bleibt die inklusive Schule, die allen Kindern gerecht wird. 

Ein zentrales Element ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Familien sollen weiterhin entscheiden können, welche schulische Lernumgebung für ihr Kind am besten geeignet ist. Darüber hinaus wollen wir die sonderpädagogische Unterstützung an Schulen stärken und verbesserte Beratungs- und Diagnostikangebote schaffen. Kinder mit emotionalen und sozialen Unterstützungsbedarfen benötigen insbesondere kleinere Lerngruppen und kontinuierliche verlässliche Begleitung. Auch die Begabtenförderung wird stärker in den Blick genommen. Die Linksfraktion setzt sich für ein landesweites begabungsförderliches Netzwerk ein, damit Inklusion nicht allein als Unterstützung bei Lernschwierigkeiten verstanden wird, sondern auch die Förderung besonderer Potenziale umfasst.

Uns ist es wichtig, dass alle relevanten Bildungsakteure, Lehrkräfte, Eltern, Schüler:innen, Wissenschaft, Schulträger, Gewerkschaften und Verbände in einen strukturierten Anhörungsprozess eingebunden werden. Dieser soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein und die Grundlage für eine umfassende Weiterentwicklung des Schulgesetzes bilden. Letztlich kommt es darauf an, die Herausforderungen im Schulalltag ernst zu nehmen und Lösungen zu entwickeln, die langfristig tragfähig sind.“