Schwarz-rot kippt Klimaschutz im Gebäudesektor
Zur Reform des Heizungsgesetzes der Bundesregierung, erklärt die energiepolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:
„Mit der Reform des Heizungsgesetzes verabschiedet sich die Bundesregierung faktisch von zentralen klimapolitischen Mindeststandards im Gebäudesektor. Die bisherige Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll künftig entfallen. Dadurch wird der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen wieder möglich, was ein massiver Rückschritt für die dringend notwendige Wärmewende darstellt.
Ab 2029 sollen neu eingebaute fossile Heizungen schrittweise einen steigenden Anteil klimafreundlicher Gase nutzen – beginnend mit nur 10 Prozent. Für diesen Teil soll zudem kein CO2-Preis anfallen. Für fossile Technologien bedeutet dies neue Marktchancen, während es für das Klima einen Rückschritt darstellt.
Gleichzeitig bedeutet die Reform für die Mieter:innen, dass sie kein Mitspracherecht bei der Wärmeversorgung haben und am Ende die sind, die von steigenden Umlagen und Nebenkosten betroffen sind. Damit wird die Wärmewende erneut auf den Rücken derjenigen ausgetragen, die ohnehin unter steigenden Energie- und Wohnkosten leiden.
Wer weiter auf fossile Heizsysteme setzt, verzögert die Transformation im Gebäudesektor und gefährdet die Klimaziele. Die Wärmewende braucht klare Regeln, verlässliche Forderungen und einen verbindlichen Schutz für Mieter:innen – keine neuen Schlupflöcher für fossile Geschäftsmodelle.“
