MV auf gutem Weg: Bürokratieentlastung kommt!
Zur heutigen ersten Lesung des „Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Torsten Koplin:
„Mit diesem Bürokratieentlastungsgesetz bringt die rot-rote Landesregierung das erste Gesetz seiner Art in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg. Während in vorherigen Legislaturperioden allseits viel von Entbürokratisierung gesprochen wurde, hatte sich bislang keine Landesregierung zur Tat entschlossen.
Das Gesetz enthält knapp 90 Artikel. Vom Landesverwaltungsverfahrensgesetz über die Kommunalverfassung bis hin zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz werden zahlreiche Regelungsbereiche modernisiert und konsequent vereinfacht. Es ist damit sogar fortschrittlicher als das Entlastungspaket des Bundes, weil es nicht nur Wirtschafts- und Planungsrecht, sondern auch Demokratie, Ehrenamt und soziale Infrastruktur, etwa Wahlrecht, Jugendhilfe, kommunale Verfahren und Gesundheitsprävention, in den Blick nimmt.
Gleichzeitig ist klar: Mit diesem ersten Schritt sind wir noch lange nicht am Ende. Die in der Verbandsanhörung von der LIGA der freien Wohlfahrtspflege und anderen Akteur:innen eingebrachten Forderungen nehmen wir ernst. In einem folgenden Gesetzespaket muss es gezielt um weitere Entlastungen im Sozial- und Gesundheitsbereich gehen. Der Prozess zur systematischen Entbürokratisierung ist angestoßen, und wir bleiben mit allen Partnerinnen und Partnern, von Kommunen über Träger bis zu Verbänden, im Gespräch, damit Entlastung im Alltag von Bürger:innen, Einrichtungen, Verwaltung und Wirtschaft tatsächlich spürbar ankommt, ohne dabei Schutzstandards anzutasten. Denn Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck. Er muss sich daran messen lassen, ob Menschen ihre Rechte besser wahrnehmen können, ob sie von hemmenden, weil unsinnigen oder sachfremden Erfordernissen befreit werden, ob der Zugang zu Leistungen leichter wird, ob Demokratie im Alltag gestärkt wird – gerade für diejenigen, die keine eigene Rechtsabteilung haben.“
