Mord verjährt nicht – Ermittlungen zum Brandanschlag auf die Lübecker Hafenstraße müssen neu aufgerollt werden

Zur heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten und weiterer rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel: 

„Das letzte Wort im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen gehörte den Betroffenen der tödlichen Gewalt, die von diesen Zusammenhängen ausgeht. Ihre Geschichten standen im Fokus der heutigen, vorerst letzten öffentlichen Vernehmungs- und Anhörungssitzung des Ausschusses. Ihnen gebühren viel mehr Raum und Aufmerksamkeit. Das wird bereits dadurch deutlich, dass wir bis heute nicht wissen, wie viele Menschen der rassistischen und sozialdarwinistischen Ideologie der extremen Rechten zum Opfer gefallen sind.

Insbesondere in den Baseballschlägerjahren müssen wir von einem eklatanten Dunkelfeld tödlicher rechter Gewalt ausgehen. Die wenigsten der bekannten Fälle sind zudem bis heute staatlich anerkannt. LOBBI, die Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt, geht von mindestens 15 rechtsmotivierten Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern aus – anerkannt sind lediglich fünf. Nicht selten ist eine unzureichende bis ignorante juristische Aufarbeitung dieser Fälle ursächlich für diesen unhaltbaren Zustand. Für die Betroffenen und ihre Hinterbliebenen ist die Anerkennung und Berücksichtigung einer rechten Motivlage enorm wichtig. Es braucht eine umfassende Neubewertung dieser sogenannten ‚Altfälle‘, in die sowohl Behörden als auch zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Akteure einbezogen werden. 

Entsetzt lassen mich die Schilderungen des Sachverständigen zum Brandanschlag auf ein Wohnhaus in der Lübecker Hafenstraße im Januar 1996 zurück, bei dem zehn Menschen ihr Leben verloren haben. Unmittelbar nach der Tat gerieten vier Rechtsradikale aus Grevesmühlen in den Fokus der Strafverfolgung. Doch trotz schwerwiegender Indizien, wie das Aufhalten am Tatort und ‚brandstiftertypischer‘, abgesenkter Haare im Gesicht, ließ die Staatsanwaltschaft von ihnen ab und konzentrierte die Ermittlungen ausschließlich auf einen Bewohner des Hauses. Doch selbst nach zwei Freisprüchen des Bewohners und zwischenzeitlichen Geständnissen der Rechtsradikalen ließ die Staatsanwaltschaft nicht von ihrem Irrweg ab. Bis heute ist diese Tat ungesühnt. Die Ermittlungen zum Brandanschlag müssen neu aufgerollt werden. Mord verjährt nicht.“