Kindertagesförderung und Finanzausgleich – Ziel: Planungssicherheit für Kommunen
Zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dirk Bruhn:
„Der Gesetzentwurf zielt sowohl auf eine gerechtere Kostenverteilung im Bereich der Kindertagesförderung als auch auf eine Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung ab. Das Gesetz wird langfristige sowohl den Kommunen als auch dem Land Vorteile bringen.
Die Änderungen im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) und im Finanzausgleichsgesetz (FAG) werden als erforderlich erachtet, um den strukturellen Herausforderungen gerecht zu werden. Insbesondere die Reform der Gemeindepauschale im geltenden KiföG wird als wesentlicher Fortschritt gesehen. Das neue System ermöglicht es den Gemeinden, sich künftig präziser und transparenter an den Kosten der Kindertagesförderung zu beteiligen. Mit der Umstellung von einer landeseinheitlichen Pauschale auf eine prozentuale Beteiligung an den tatsächlichen Platzkosten werden sowohl Über- als auch Unterfinanzierungen künftig vermieden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung durch die sogenannte Glättung der Finanzausgleichsleistungen. Damit sollten finanzielle Verwerfungen vermieden werden, die durch Schwankungen in den Steuereinnahmen entstehen können. Die Glättung soll für eine gleichmäßige Entwicklung der kommunalen Einnahmen sorgen und so die Haushaltsplanung der Gemeinden und Landkreise erleichtern sowie planungssicher gestalten.“