Höchste Zeit: Gewaltschutz und -hilfe für Frauen stärken!

Voraussichtlich heute wird im Bundestag über den Gesetzentwurf zur Gewalthilfe für Frauen abgestimmt. Dazu erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt

„Zivilgesellschaftliches Engagement wirkt! Nach großem Druck insbesondere des Deutschen Frauenrates wird voraussichtlich heute über den Gesetzentwurf zur Gewalthilfe für Frauen abgestimmt, nachdem der Familienausschuss des Bundestages fraktionsübergreifend den Weg dafür frei gemacht hat.

Das Gewalthilfegesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder vor. Zudem sollen Frauenhäuser und Beratungsstellen ausgebaut und finanziert werden. Der Bund wird sich erstmals an der Finanzierung beteiligen. Das ist in Umsetzung der Istanbul-Konvention nur folgerichtig! Demnach müssen sich alle staatlichen Ebenen an Gewaltschutz und Gewaltprävention beteiligen müssen. Bisher werden entsprechende Schutz- und Beratungsstrukturen, darunter Frauenschutzhäuser, in großen Teilen von den Ländern finanziert, ergänzt mit Mitteln aus den Kommunen und Eigenanteilen der Träger der Einrichtungen.

Ich danke ausdrücklich dem Deutschen Frauenrat für sein unermüdliches Drängen, damit das Gesetz noch vor der Bundestagswahl das Parlament erreicht. Auch für unser Land ist das Gesetz enorm wichtig. Ohne die dauerhafte finanzielle Unterstützung des Bundes ist der dringend erforderliche Ausbau des vorhandenen Beratungs- und Hilfenetzes nicht bedarfsgerecht möglich, um den Anforderungen der Istanbul-Konvention gerecht zu werden.“