Gericht bekräftigt Recht von Abgeordneten – Solidarität mit unserem Kollegen Dirk Bruhn
Zur heutigen Zurückweisung der Unterlassungsklage im Verfahren Enrico Schult (AfD) u.a. gegen Dirk Bruhn (Linksfraktion) am Landgericht Schwerin erklärt die Vorsitzende der Linksfraktion, Jeannine Rösler:
„Das Landgericht Schwerin hat heute eine wichtige Entscheidung im Sinne der Meinungsfreiheit und parlamentarischen Würde getroffen. Der Abgeordnete unserer Fraktion, Dirk Bruhn, darf seine persönliche Erklärung vom 10. April 2025 weiterhin vertreten. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde zurückgewiesen.
Dirk Bruhn, der an Parkinson erkrankt ist, hatte in der Landtagssitzung im April zum Thema ‚Wolfsbestand reduzieren‘ gesprochen. Während seines Redebeitrags sah er sich Gesten einzelner AfD-Abgeordneter ausgesetzt, die ihn nachäfften. Es ist ein Tiefpunkt der politischen Kultur, wenn ein Abgeordneter wegen einer Behinderung verspottet wird. Dirk Bruhn hat auf diese persönliche Kränkung mit deutlichen Worten reagiert – in einer Form, die durch die Meinungsfreiheit im Parlament gedeckt ist. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass eine verleumderische Beleidigung vorliegt.
Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die nicht nur die Rechte unseres Kollegen stärkt, sondern auch ein Signal gegen politische Einschüchterung und für Menschlichkeit im Parlament setzt. Es darf niemals hingenommen werden, dass Menschen – egal wo – aufgrund von Krankheit oder Behinderung Zielscheibe von Häme und Spott werden.
Unsere Fraktion steht geschlossen an der Seite von Dirk Bruhn. Seine Entschlossenheit, dieses menschenverachtende Gebaren in der politischen Auseinandersetzung nicht unkommentiert hinzunehmen, ist ein Vorbild. Wir danken ihm für seinen Mut.“