Bund muss endlich Schutz von Frauen vor Gewalt gesetzlich regeln und finanzieren
Zur heutigen Debatte im Bundestag über einen Gesetzentwurf zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt, erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:
„Es ist ein Skandal, dass ein effektiver Schutz von Frauen und Mädchen, die massive häusliche Gewalt erleben, in Deutschland nicht gewährleistet ist. So reichen deutschlandweit die Plätze in den Frauenhäusern, in denen Frauen mit ihren Kindern Schutz finden, bei weitem nicht aus. Wenn sie einen Platz ergattert haben, müssen sie diesen aus der eigenen Tasche bezahlen. Das sind unhaltbare Zustände. Angesichts der alarmierenden und stetig steigenden Zahlen von Gewalt- und Missbrauchsfällen in Deutschland ist der Bund dringend aufgefordert, endlich ein umfassendes Bundesgewaltschutzgesetz zu verabschieden. Dieses muss den Schutz von Opfern gewährleisten, Präventionsmaßnahmen stärken, die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern und die dafür notwendigen finanziellen Mittel sichern.
Jährlich sind Zehntausende von Menschen, insbesondere Frauen und Kinder, in Deutschland von häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt und anderen Formen von Übergriffen betroffen. Die Dunkelziffer ist enorm hoch, da viele Betroffene aus Angst vor weiteren Übergriffen oder gesellschaftlicher Stigmatisierung schweigen. Laut Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, müssen alle staatlichen Ebenen den Schutz vor Gewalt gewährleisten. Da sich Deutschland zur Umsetzung Konvention verpflichtet hat, muss die Bundesregierung ihrer Verantwortung nachkommen und den Gewaltschutz endlich verlässlich absichern und ausfinanzieren. Die Zeit drängt, der Schutz von Opfern muss höchste Priorität haben. Meine Fraktion fordert die demokratischen Parteien im Bundestag auf, sich diesem wichtigen Anliegen nicht länger zu verschließen – es wurde schon viel zu lange gewartet.“