Besetzung der Fachdienstleitung Jugend muss selbst gesetzten Maßstäben folgen
Die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Verein Power for Kids war das prägende, stadtpolitische Thema im 1. Halbjahr 2016. Eine Konsequenz lautete, das Amt für Schule, Jugend und Sport künftig in zwei Fachdienste aufzuteilen. Für die Besetzung der Fachdienstleitung Jugend hat die Stadtpolitik mit ihren Empfehlungen im Abschlussbericht des zeitweiligen Sonderausschusses selbst die Maßstäbe gesetzt. Dort heißt es, dass „der Leitung des Jugendamtes eine besondere Bedeutung zukommt. Sie sollte nach dem Grundgedanken des § 72 Absatz 2 SGB VIII nur Fachkräften übertragen werden. Dies gilt erst Recht nach den einschlägigen Erfahrungen im Fall Lea Sophie“, so Henning Foerster Fraktionsvorsitzender der LINKEN.
„Diesem Gedanken folgend hatte der Hauptausschuss im September eine externe Ausschreibung für die Fachdienstleitung bewilligt. Dort ist festgelegt, dass eine Persönlichkeit gesucht wird, die neben einem geeigneten Hoch- oder Fachhochschulabschluss vor allem über Leitungs- und Berufserfahrung in einer großen Organisationseinheit, möglichst im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe verfügt. Vor diesem Hintergrund erwarten wir vom Oberbürgermeister Personalvorschläge, die diese Anforderungen auch tatsächlich berücksichtigen. Eine schwierige Bewerberlage und organisatorische Probleme aufgrund einer zunächst weiterhin vakanten Leitungsposition sind nach den Erfahrungen der Vergangenheit keine Gründe dafür, Abstriche im Hinblick auf die gebotene Fachkompetenz in Fragen der Kinder- und Jugendhilfe zu machen. Hier geht jetzt Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, so Foerster weiter.
„Eine neuerliche Ausschreibung sollte deutschlandweit erfolgen. Gegebenenfalls ist externe Hilfe bei der Suche nach der geeigneten Fachkraft in Anspruch zu nehmen. Vor allem aber sollte sich Dr, Badenschier aufgrund der Sensibilität des Themas eng mit der Stadtpolitik abstimmen und Signale aus den Fraktionen auch auf- und ernst nehmen. Schließlich gibt es auch eine Verantwortung gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht persönlich beschädigt werden dürfen“, so Foerster abschließend.