Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke bedarfsgerecht und nachhaltig strukturieren

„Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass die notwendige Neustrukturierung der Sucht- und Drogenberatungsstellen im Landkreis nicht schon wie von der Kreisverwaltung angedacht zum 01.01.2017 umgesetzt wird, sondern erst zum 01.01.2018 erfolgen sollte.

 

Unsere Kreistagsfraktion hat deshalb einen Dringlichkeitsantrag für die Kreistagssitzung am kommenden Montag, 10.10.2016 eingebracht“, teilten die Linkenpolitiker Torsten Koplin und Peter Ritter mit.

 

Die aktuelle Diskussion hat gezeigt, dass es noch erheblichen Klärungs- und Abstimmungsbedarf gibt, rechtliche Fragen sind zu beachten. Dies ist aus Sicht der Linksfraktion nicht bis zum Jahresende leistbar.

„Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass die notwendige Neustrukturierung der Sucht- und Drogenberatungsstellen im Landkreis nicht schon wie von der Kreisverwaltung angedacht zum 01.01.2017 umgesetzt wird, sondern erst zum 01.01.2018 erfolgen sollte.

Unsere Kreistagsfraktion hat deshalb einen Dringlichkeitsantrag für die Kreistagssitzung am kommenden Montag, 10.10.2016 eingebracht“, teilten die Linkenpolitiker Torsten Koplin und Peter Ritter mit.

Die aktuelle Diskussion hat gezeigt, dass es noch erheblichen Klärungs- und Abstimmungsbedarf gibt, rechtliche Fragen sind zu beachten. Dies ist aus Sicht der Linksfraktion nicht bis zum Jahresende leistbar.

„Um der momentan vorhandenen großen Verunsicherung innerhalb der Trägerlandlandschaft und insbesondere unter den Nutzerinnen und Nutzern der Beratungsleistungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen zu begegnen, halten wir es für dringend notwendig, dass sich die Verantwortlichen des Landkreises, die Beratungsstellenträger und der politische Raum des Kreistages auf Augenhöhe, in einem angemessenen zeitlichen Rahmen, auf einen Konsens zur zukünftigen Struktur verständigen. Verloren gegangenes Vertrauen muss hierbei wieder hergestellt werden“, sagte Torsten Koplin.

„Hauptaugenmerk ist hierbei in erster Linie die Sicherung der bisherigen Beratungsangebote für die Betroffenen. Zudem benötigen die Träger und ihre Mitarbeiter Planungssicherheit“, so Peter Ritter.

„Ferner appellieren wir an die zukünftige Landesregierung, die Förderung der Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke auf den Stand von vor dem 1.1.2015 zu setzen“, so Koplin und Ritter abschließend.