Auch bei Corona-Zinsen Kulanz walten lassen

Zur anhaltenden Debatte um die Rückzahlung nicht genutzter Corona-Hilfen erklärt der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:  

„Die Corona-Hilfen haben seinerzeit dazu beigetragen, dass viele Unternehmen nicht den Bach runtergegangen sind. Es war gut und richtig, den Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, die Corona-bedingten Umsatzeinbrüche abzuschätzen und die Mittel unkompliziert zur Verfügung zu stellen.

Wenn sich nun bei der Schlussabrechnung herausstellt, dass die Prognosen so nicht zutrafen, ist es nur recht und billig, die nicht benötigten Gelder der Allgemeinheit wieder zur Verfügung zu stellen. Schließlich handelt es sich um Steuergelder, die an vielen Ecken und Enden gebraucht werden – auch für die Wirtschaftsförderung.

Es ist bedauerlich, wenn es bei einigen Unternehmen und Einzelpersonen zu Irritationen über die Rückzahlmodalitäten gekommen ist. Gleichwohl ist seitens der Landesregierung über einen langen Zeitraum über die Fristen informiert worden. Darüber hinaus wurden Kulanzregelungen angewendet – etwa Ratenzahlungen oder Fristverlängerungen ermöglicht. Für diejenigen, die glaubten, eine Rückzahlung gegebenenfalls aussitzen zu können, habe ich kein Verständnis, denn das ist ein unsolidarisches Verhalten.

Allerdings gibt es auch solche Fälle, bei denen die Rückzahlung bereits erfolgt, aber nun die Zinsbelastung erdrückend ist. Und es gibt Fälle, die rückzahlungswillig sind, denen aber der Zinsanspruch den Garaus machen würde. Wir plädieren dafür, diesen Unternehmen und Selbstständigen den nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz möglichen Ermessensspielraum einzuräumen, um die Zinsbelastung zu senken oder ganz zu erlassen.

Im Übrigen: Die Behauptung der CDU-Fraktion, es handele sich um ‚Phantasiezinsen‘, ist eine weitere dreiste Lüge aus dem Hause Peters. Offenbar hat seine Fraktion jegliche Erinnerung an eigenes Regierungshandeln gelöscht – als genau dieses Verwaltungsverfahrensgesetz angewendet wurde.“