10 Punkte-Papier zu aktuellen Herausforderungen in der Asylpolitik

Sofortprogramm der Bundestagsfraktion DIE LINKE für Flüchtlinge

Die Zahl der Flüchtlinge ist mit 60 Mio. Menschen weltweit so groß wie nie seit dem Zweiten Weltkrieg. Furchtbare Kriege und Vertreibungen, vor allem in Afrika, Nah- und Fernost, Menschenrechtsverletzungen und diktatorische Regime, extreme soziale Armut und Ausgrenzungs- und Verelendungsprozesse sowie Umweltzerstörungen zwingen immer mehr Menschen zur Flucht.

Obwohl nur eine Minderheit der Flüchtlinge die eigenen Staatsgrenzen verlässt, und obwohl es nur eine kleine Minderheit schafft, in den industrialisierten, wohlhabenden Ländern um Zuflucht nachzusuchen: Für Deutschland stellt die deutlich gestiegene Zahl von zuletzt prognostizierten bis zu 800.00 Asylsuchenden eine Herausforderung dar. Die menschenwürdige Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ist jedoch eine völkerrechtliche und humanitäre Pflicht, die das wirtschaftlich starke Deutschland in vorbildlicher Weise erfüllen kann und muss, solidarisch und unter strikter Achtung der Menschenrechte.

Wird die Aufnahme von Flüchtlingen positiv ausgestaltet, bietet der Schutz von Flüchtlingen viele positive Aspekte und auch Chancen für die Aufnahmegesellschaft. Dominieren jedoch der Abschreckungsgedanke und Initiativen zur Bekämpfung eines angeblich verbreiteten ‚Asylmissbrauchs‘, dann werden vorhandene Vorurteile, rechte Parteien und Parolen und Rassismus in der Bevölkerung noch verstärkt. Demgegenüber gilt es, die beeindruckende Vielzahl zivilgesellschaftlicher Akteure, Vereine und Personen, die sich für Flüchtlinge einsetzen, systematisch zu stärken und zusammen mit ihnen für die gemeinsame politische Botschaft einzutreten: Flüchtlinge sind herzlich willkommen und erhalten eine würdige Aufnahme, ein faires Asylverfahren und Schutz. Langfristig entscheidend ist eine wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen, nicht der Flüchtlinge, dies bedarf grundlegender Änderungen in der Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. hat bereits im Januar 2015 in dem Antrag „Flüchtlinge willkommen heißen“ umfassende Vorschläge „Für einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik“ gemacht (Bundestagsdrucksache 18/3839). Die folgende Auflistung bringt diese Forderungen unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung und von Vorschlägen der LINKEN „Für eine Umkehr in der EU-Asylpolitik (Bundestagsdrucksache 18/4838) noch einmal auf den Punkt.

10 Forderungen

1. Menschenwürdige Flüchtlingsaufnahme in Verantwortung des Bundes – statt Überforderung der Kommunen

Deutschland ist mit der Aufgabe einer menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen nicht überfordert. 1997 lebten insgesamt mehr als 1 Mio. Flüchtlinge mit unterschiedlichem Status in Deutschland – Mitte 2015 waren es 250.000 weniger. Deutschland ist trotz aller sozialen Ungerechtigkeiten und einer verfestigten Armut ein im weltweiten Vergleich reiches und wirtschaftliches starkes Land.

Die Flüchtlingsaufnahme ist eine internationale Verpflichtung, die nicht überforderten Kommunen aufgebürdet werden darf. Wenn Städte und Gemeinden bei der Unterbringung einer zuletzt stark gestiegenen Zahl Asylsuchender an ihre Grenzen stoßen, dann liegt dies vor allem daran, dass der Bund sich bislang nicht strukturell an den Kosten der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden beteiligt. Stattdessen gab es zuletzt nur einmalige ad-hoc-Zuschüsse durch den Bund in unzureichender Höhe.

Zu beklagen ist außerdem ein Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen in den einzelnen Bundesländern, die für die Kommunen nur selten kostendeckend sind und unterschiedliche Verfahren und Standards bei der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden vorsehen. Es fehlt eine langfristige Planung auf der Grundlage realistischer Einschätzungen zu künftigen Flüchtlingszahlen, um Notunterbringungen unter inakzeptablen Bedingungen zu vermeiden. 

DIE LINKE fordert deshalb ein Flüchtlingsaufnahmegesetz, das bundesweit einheitliche und gemeinsame Standards und Verfahren für die Flüchtlingsaufnahme vorgibt. Kernelement ist die Übernahme aller Unterbringungs- und Versorgungskosten durch den Bund für die Dauer des Asylverfahrens und für eine Übergangszeit nach einer Anerkennung. Länder und Kommunen bleiben in der Verantwortung, indem sie die Integration der Asylsuchenden und der Schutzberechtigten vor Ort fördern und gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Schule, Kultur, zivilgesellschaftliches Engagement sowie unterstützend bei der Arbeits- und Wohnungsvermittlung.
 

2. Neues Leitbild: Integration von Beginn an – statt ausgrenzender Gesetze

Das Leitbild der Aufnahme soll die schnelle Integration der Asylsuchenden von Beginn an sein. Eine Mehrheit der Schutzsuchenden erhält bei inhaltlichen Entscheidungen durch die Behörden und Gerichte einen Schutzstatus zugesprochen und verbleibt dauerhaft in Deutschland. Die realistische Anerkennungsquote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lag im ersten Halbjahr 2015 bei 49,1 Prozent, etwa 10 Prozent aller Klagen von Asylsuchenden bei Gerichten sind erfolgreich. Auch abgelehnte Asylsuchende werden aus humanitären Gründen häufig nicht abgeschoben, oft für lange Zeit. Deshalb muss mit Integrationsmaßnahmen so früh wie möglich begonnen werden, im Interesse der Flüchtlinge wie auch der Aufnahmegesellschaft, denn die Menschen wollen arbeiten, sich einbringen, Teil der Gesellschaft und nicht länger als irgend nötig auf öffentliche Hilfsleistungen anwiesen sein.

Dies erfordert unter anderem einen Zugang für Asylsuchende zu Integrations- und Sprachkursen, die Aufhebung bestehender Restriktionen beim Arbeitsmarktzugang und eine Strategie der Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge, etwa auch zur Feststellung und Weiterentwicklung vorhandener Qualifikationen und Fertigkeiten. Was wir nicht brauchen ist eine Integrationsverhinderung per Gesetz, durch Ausschluss von Integrationskursen, Arbeitsverbote und Vorrangprüfungen, diskriminierende Regelungen bei der sozialen und gesundheitlichen Versorgung (Asylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG) und auch nicht die so genannte Residenzpflicht, die Schutzsuchende kriminalisiert, wenn sie von ihrem Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch machen. Die derzeit diskutierte Ausweitung diskriminierender Sachleistungen zur Abschreckung von Flüchtlingen wäre ein verfassungswidriger Verstoß gegen die Menschenwürde und ist klar abzulehnen. Eine solche Politik der Entrechtung ist wegen des Bürokratieaufwands zudem mit erheblichen Mehrkosten verbunden: So lagen die Ausgaben nach dem AsylbLG pro Person im „Lager- und Sachleistungsland“ Bayern im Jahr 2013 trotz einer restriktiven Gesetzesanwendung um 40 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.
 
3. Gegen eine Einteilung in vermeintlich ‚gute‘ und ‚schlechte‘ Flüchtlinge

Die gefährliche politische Strategie, den rechten Teil der Bevölkerung an sich zu binden, indem von einem ‚massiven Asylmissbrauch‘ gesprochen wird und angeblich notwendige Gesetzesverschärfungen eingefordert werden, muss sofort beendet werden! Dies untergräbt die aktuell vorhandene breite Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung und schürt Vorurteile gegenüber Flüchtlingen. Menschen, die zu uns fliehen, dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, so als sei Härte im Umgang mit Flüchtlingen vom Westbalkan eine Voraussetzung für eine humanitäre Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Eine solche Haltung und Denkweise ist menschenrechtswidrig, inhuman und auch unchristlich, woran die Kirchen immer wieder erinnern.

Diskriminierte, rassistisch und sozial ausgegrenzte Roma vom Westbalkan brauchen Schutz. Gerade die Bundesrepublik Deutschland steht hier in einer doppelten Verantwortung: Historisch, angesichts der Ermordung von etwa 500.000 Sinti und Roma durch Nazi-Deutschland – viele der zu uns fliehenden Roma sind Nachfahren der Überlebenden von damals. Politisch, da die deutsche Anerkennungspolitik zum kriegerischen Zerfall Jugoslawiens beigetragen hat und die Roma aus dem Kosovo maßgeblich infolge der völkerrechtswidrigen Intervention der NATO und Deutschlands vertrieben wurden.

Asylprüfungen in Deutschland verlaufen bei Roma-Flüchtlingen vom Westbalkan oft nur schematisch und völlig unzureichend. Durch die Einstufung der Herkunftsländer als ‚sicher‘ will man sich der unerwünschten Flüchtlinge ohne großen Prüfaufwand entledigen.  Diskriminierungen und existenzbedrohende soziale Menschenrechtsverletzungen werden dabei nicht berücksichtigt – anders als in anderen europäischen Aufnahmeländern, in denen Roma häufiger Asyl oder humanitärer Schutz gewährt wird.

Das individuelle Grundrecht auf Asyl muss uneingeschränkt gewährleistet werden,  menschenwürdige Aufnahmebedingungen und faire Asylverfahren muss es für alle Flüchtlinge geben. Systematisch diskriminierte und verfolgte Roma brauchen Schutz. Die pauschale Einstufung von Ländern als ‚sicher‘ ist grundsätzlich abzulehnen. In der Realität hat dies aber auch keinerlei Auswirkung auf die Zahl der Asylsuchenden, wie aktuelle Zugangszahlen zeigen. Fluchtgründe lassen sich nicht wegbeschließen. Die geplante Errichtung von Sonderlagern zur konzentrierten Ablehnung und schnellen Abschiebung von Asylsuchenden vom Westbalkan, die insbesondere Roma-Flüchtlinge betreffen wird, ist menschenunwürdig, geschichtsvergessen und verantwortungslos.


4. Gegen Lager und Zwangsverteilung – dezentrale Unterbringung und sozialen

Wohnungsbau stärken, private Kontakte und Initiativen nutzen
Die Unterbringung von Asylsuchenden in Massenunterkünften, die häufig sehr abgelegen sind, steht dem Ziel einer schnellen Integration entgegen. Vorrang müssen die dezentrale Unterbringung und private Wohnungsanmietungen haben. Für Flüchtlinge muss es ein geschütztes Marktsegment städtischer Wohnungsgesellschaften und Hilfen bei der Wohnungssuche, Bewerbungen, Kautionsübernahmen usw. geben.

Das geltende System einer Verteilung von Asylsuchenden nach starren Quoten über die Bundesländer und einer verpflichtenden Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung nimmt auf bestehende familiäre Bindungen (außerhalb der Kernfamilie) und vorhandenen Wohnraum keinerlei Rücksicht. Das ist, gerade angesichts der aktuellen Unterbringungsengpässe, nicht zu verstehen.

DIE LINKE fordert, dass Asylsuchende bei Verwandten und Bekannten unterkommen können, gegen eine angemessene Kostenerstattung, wenn dies möglich und für die Beteiligten zumutbar ist. Hierdurch könnte viel Geld gespart werden, das derzeit privaten Geschäftemachern der Not bei der Flüchtlingsunterbringung hinterhergeschmissen wird. Zudem sollen Flüchtlinge bundesweit privaten Wohnraum anmieten können, wenn sie dies möchten und ihnen ein Angebot vorliegt. Entsprechende Vermittlungsbemühungen sollten bundesweit koordiniert und unterstützt werden, auch um leerstehenden Wohnraum im allseitigen Interesse nutzen zu können. 


Auf dem Wohnungsmarkt darf keine Konkurrenzsituation entstehen, in der unterschiedliche sozial ausgegrenzte Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. DIE LINKE fordert deshalb  eine konzertierte Neuauflage des sozialen Wohnungsbaus mit dem Ziel,  Menschen mit geringem Einkommen einen Zugang zu gutem Wohnraum zu verschaffen. Bei der Unterbringung von Flüchtlingen gilt es, auch neue Wege zu beschreiten: etwa Programme zur Nutzbarmachung leer stehenden Wohnraums, die Förderung von Vermittlungen in aufnahmebereite WGs, eine aktive Beteiligung an generationsübergreifenden oder künstlerischen Wohnprojekten und auch der Bau von Wohneinheiten, die im Falle einer Nachnutzung bei zurückgehenden Asylzahlen ohne großen Umbau von Studierenden, Wohnungslosen oder anderweitig genutzt werden können.


5. Schnelle und faire Asylverfahren – das BAMF durch großzügige Sonderregelungen wieder arbeitsfähig machen

Faire und zugleich schnelle Asylverfahren sind im Interesse der Schutzsuchenden, die nach oft monate- oder jahrelanger Flucht Klarheit über ihren Rechtsstatus und ihre Zukunft benötigen. Beim für die Asylprüfung zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt es einen enormen Bearbeitungsstau, Ende Juli 2015 waren es über 250.000 anhängige Verfahren. Die Asylverfahren dauern viel zu lange: Der offizielle Durchschnittswert von derzeit 5,4 Monaten – bei den Herkunftsländern Afghanistan, Eritrea und Pakistan ist es sogar über ein Jahr – täuscht über die reale Verfahrensdauer. Denn vom ersten Asylgesuch in Deutschland bis zur Antragstellung vergehen aufgrund bürokratischer Hemmnisse oft Wochen und Monate, die gar nicht mitgezählt werden. Es ist unverständlich, warum die Verfahren bei Asylsuchenden aus Syrien, dem Irak oder Eritrea trotz Anerkennungschancen von 99 bis 100 Prozent dennoch zwischen vier und 14 Monaten dauern.

DIE LINKE fordert deshalb ein Bündel von Maßnahmen, um das BAMF wieder in die Lage zu versetzen, gute und schnelle Entscheidungen zu treffen:

  • eine zeitnahe und bedarfsgerechte Aufstockung qualifizierten Personals
  • eine großzügige „Altfallregelung“ für Fälle, die bereits länger als ein Jahr anhängig sind; dies beträfe etwa 57.500 Flüchtlinge, die nicht für die unzumutbar langen Verfahrensdauern verantwortlich zu machen sind
  • aufwändige Verfahren zur Prüfung der Zuständigkeit nach der EU-Dublin-Verordnung, die im Durchschnitt fast vier Monate dauern, sollten eingestellt werden. Bereits jetzt verzichtet das BAMF weitgehend auf Dublin-Verfahren bei syrischen Flüchtlingen und Asylsuchenden vom Westbalkan oder Flüchtlingen, die über Griechenland eingereist sind – also bei einer großen Mehrheit aller Asylsuchenden. Das Dublin-System ist längst gescheitert: Gerade einmal jeder zehnte Asylsuchende wurde zuletzt von Deutschland aus in das für zuständig erachtete EU-Asylland überstellt. Eine effektive Verteilungswirkung besitzt das Dublin-System nicht, aber die Integration der Asylsuchenden wird verzögert und Behörden und Gerichte werden mit Verfahren zur Prüfung des Reisewegs von Flüchtlingen oder der Asylbedingungen in anderen EU-Mitgliedstaaten überhäuft.
  • auf automatische Asyl-Widerrufsprüfungen drei Jahre nach der Anerkennung muss verzichtet werden; dies macht sonst kein anderes Land in der EU und führt in über 95% aller Fälle zu nichts – außer zu unnötigen Verfahren und einer Verunsicherung der Betroffenen.
     

6. Aufnahmebereitschaft und zivilgesellschaftliche Initiativen stärken

Die vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen für eine gute Aufnahme von Flüchtlingen müssen systematisch gestärkt werden, strukturell, ideell und finanziell. Es wäre fatal, wenn die große Hilfsbereitschaft der Bevölkerung infolge der politischen Auseinandersetzungen auf diejenigen Flüchtlinge eingeengt würde, die allein als schutzwürdig angesehen werden, während andere Flüchtlingsgruppen von der Aufnahmebereitschaft ausgeschlossen würden. Das würde die solidarische Haltung in großen Teilen der Bevölkerung insgesamt untergraben. Andererseits dürfen dringend notwendige staatliche Aufgaben, etwa einer qualifizierten psychosozialen Betreuung und Behandlung traumatisierter Flüchtlinge, nicht den hierfür nicht ausgebildeten Helferinnen und Helfern überlassen bleiben. Professionelle Angebote müssen mit engagierten Unterstützungsstrukturen vor Ort vernetzt werden.


7. Rassismus in der Gesellschaft aktiv und umfassend bekämpfen

Neben der großen Hilfsbereitschaft gibt es derzeit auch eine  unübersehbare Welle rassistischer und zunehmend gewaltbereiter Angriffe auf Flüchtlinge bzw. Flüchtlingsunterkünfte. Die steigenden Fallzahlen solcher Vorfälle sind beschämend und erschreckend, genauso die an manchen Orten schwindende Distanz zwischen Teilen der Bevölkerung und organisierten Rechten, der NPD und Neonazis.

Der lange Zeit zu verständnisvolle politische Umgang mit der so genannten „Pegida“-Bewegung war ein klarer Fehler: So wurde eine offen feindliche und antidemokratische Haltung gegenüber Asylsuchenden 'hoffähig' gemacht, die Zahl der rassistischen Übergriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte nahm in dieser Zeit spürbar zu. Bundeskanzlerin Merkel erklärte zutreffend, aber leider zu spät, dass es keine Toleranz gegenüber denjenigen geben darf, die die Würde anderer Menschen angreifen. Es muss klar sein, dass der Staat allen Asylsuchenden gleichermaßen ein faires Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen garantiert.

Rassismus wird aber auch durch staatliches Handeln gestärkt, etwa durch systematische Polizeikontrollen, die an dem Äußeren bzw. der Herkunft der Betroffenen anknüpfen ('racial profiling'). Die Betroffenen werden so einer öffentlichen Vorverurteilung als vermeintlich Kriminelle preisgeben, etwa bei Kontrollen in Zügen und Bahnhöfen. Solche anlasslosen Personenkontrollen müssen abgeschafft werden, ebenso der Straftatbestand der „illegalen Einreise“, der vor allem Flüchtlinge trifft. Das würde auch die Polizei entlasten, die sich dann ihrer Kernaufgabe beim Schutz der öffentlichen Sicherheit widmen könnte.


8. Für eine grundlegende Reform der EU-Dublin-Verordnung

Die EU-Mitgliedstaaten fallen in der Asylpolitik derzeit in nationalistische Lösungsmuster zurück. Statt eine solidarische und offene Gesamtlösung anzustreben, dominiert das Gegeneinander der jeweiligen Abschottungsinteressen. Dieser unwürdige und kriminalisierende Umgang mit Flüchtlingen muss dringend beendet werden. Die derzeitige Politik nach dem Sankt-Florian-Prinzip gefährdet den Grundpfeiler der Freizügigkeit und des kontrollfreien Reisens in der EU.

DIE LINKE fordert eine grundlegende Änderung der Dublin-Verordnung. Diese bürdet die Hauptverantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen einseitig den EU-Mitgliedstaaten mit relevanten EU-Außengrenzen auf, aktuell vor allem Griechenland und Italien. Diese Länder sind mit der Aufnahme eines Großteils der Flüchtlinge, die nach Europa wollen, heillos überfordert. Griechenland befindet sich selbst in einer extremen Notlage, in der große Teile der Bevölkerung um die eigene Existenzsicherung kämpfen. Deutschland hat hingegen von der Wirtschafts- und Finanzkrise noch profitiert, deswegen ist es richtig, wenn Deutschland eine größere Zahl von Asylsuchenden entsprechend seiner Wirtschaftskraft aufnimmt.

Die Alternative zum jetzigen Dublin-System und zu Vorschlägen für eine Verteilung von Schutzsuchenden nach Quote ist die freie Wahl des Zufluchtsorts für Flüchtlinge. Dieses „free choice“-Modell wird auch von zahlreichen Verbänden gefordert. Auf einen Schlag würden Kontrollen und Abschiebungen innerhalb der EU zur Durchsetzung eines ungerechten Verteilungsprinzips überflüssig. Bestehende Familienbande der Flüchtlinge und vorhandene Sprachkenntnisse könnten positiv genutzt werden, statt die Menschen gegen ihren Willen von einem Land ins andere zu schicken. Eine mögliche Ungleichverteilung müsste vor allem auf finanzieller Ebene ausgeglichen werden, entsprechend der Größe und wirtschaftlichen Möglichkeiten der jeweiligen Mitgliedstaaten. Flüchtlinge können meist gut beurteilen, in welchen Ländern sie nach einer Anerkennung keinerlei realistische Integrationsmöglichkeiten haben werden. Diese Länder müssen im Rahmen der EU beim Aufbau eines guten und attraktiven Aufnahmesystems unterstützt werden.
 
9. Für sichere und legale Einreisewege – das Massensterben an den EU-Außengrenzen beenden

An den Außengrenzen der EU sind bereits Zehntausende Menschen gestorben, die meisten von ihnen im Mittelmeer, das zu einem Massengrab geworden ist. Immer mehr und höhere Zäune werden an den europäischen Grenzen hochgezogen, zuletzt durch Ungarn, das „Grenzjägereinheiten“ zur Abwehr von Flüchtlingen ausbildet. Ein Polizeikommandant erklärte, dass es aber „keinen Schießbefehl im Umgang mit den Flüchtlingen geben“ werde. Zur Perfektionierung der Grenzabschottung hat sich die EU eine Agentur namens FRONTEX geschaffen, doch eine koordinierte Mission mit dem Auftrag einer effektiven Seenotrettung im Mittelmeer gibt es nicht.

All das zeigt: Es muss einen Paradigmenwechsel in der EU-Asylpolitik geben. Die EU handelt im Umgang mit Schutzsuchenden nach dem Muster einer Katastrophenpolitik und setzt vor allem auf Abschreckung und Abwehr. Flüchtlinge dürfen nicht länger wie Kriminelle und eine beschwerliche Last behandelt werden, sie brauchen legale und sichere Einreisewege, gute Aufnahmebedingungen und Schutz. Statt Milliarden in die Abschottung, Grenzzäune und Abschiebungslager zu stecken, muss in die Integration und Zukunft der Flüchtlinge investiert werden. Nutzen wir ihre Potentiale, Fähigkeiten und Kraft! Die EU muss jetzt beweisen, dass sie die Aufgabe der Aufnahme von Flüchtlingen menschenrechtskonform und solidarisch lösen kann.
 
10. Fluchtursachen statt Flüchtlinge bekämpfen

Die Rede von der Fluchtursachenbekämpfung darf keine Phrase sein und nicht als faule Ausrede für eine Abschottungspolitik gegenüber Flüchtlingen dienen – so aber wird sie derzeit von vielen verantwortlichen Politikerinnen und Politikern verwandt.
Erforderlich ist vielmehr ein radikaler Politikwechsel, der ernst macht mit der Forderung,  die Verhältnisse so umzugestalten, dass Menschen nicht mehr gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Das erfordert konkretes Handeln, vor allem in der Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik, zu dem die herrschende Politik jedoch nicht bereit ist. DIE LINKE tritt ein für ein Verbot von Waffenexporten, für eine vorsorgende Friedenspolitik und Diplomatie zur Verhinderung und Beendigung von Konflikten. Wir fordern eine gerechte Weltwirtschaftsordnung, faire Handelsbeziehungen statt übervorteilender Freihandelsabkommen und einen Stopp EU-subventionierter Exporte von Lebensmitteln, um heimische Märkte und gewachsene Wirtschaften zu schützen.

Deutschland kann nicht auf Kosten anderer Menschen und Länder leben! Wir müssen den Reichtum teilen, für eine gerechte Weltordnung eintreten und die Grenzen für Menschen in Not offen halten. Die Migration nach Deutschland ist auch eine Folge extremer ökonomischer Ungleichheit. Die Verbesserung und Angleichung der Lebensverhältnisse in der EU und weltweit ist deshalb ein zentrales politisches Ziel der LINKEN.