Urteil zum Zulassungsverfahren zum Medizinstudium ist Chance für M-V

PressemeldungenWenke BrüdgamTorsten KoplinLandesvorsitzende

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Zulassungsverfahren zum Humanmedizinstudium erklären die Vorsitzenden der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern, Wenke Brüdgam und Torsten Koplin:

 

Wir begrüßen das Urteil der Verfassungsrichter, welche festgestellt haben, dass das derzeitige Auswahlverfahren den grundrechtlichen Anspruch der Studienbewerberinnen und Studienbewerbern auf gleiche Chancen beim staatlichen Studienangebot verletzt. Alleine eine Einser-Numerus Clausus kann nicht über die Studienplatzvergabe entscheiden.

 

DIE LINKE fordert eine rasche Klarstellung in den bisherigen Regelungen von Bund und Ländern. Auch hier wird deutlich, dass z.B. Abiturnoten in ganz Deutschland besser vergleichbar sein müssen.

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Zulassungsverfahren zum Humanmedizinstudium erklären die Vorsitzenden der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern, Wenke Brüdgam und Torsten Koplin:

Wir begrüßen das Urteil der Verfassungsrichter, welche festgestellt haben, dass das derzeitige Auswahlverfahren den grundrechtlichen Anspruch der Studienbewerberinnen und Studienbewerbern auf gleiche Chancen beim staatlichen Studienangebot verletzt. Alleine eine Einser-Numerus Clausus kann nicht über die Studienplatzvergabe entscheiden.

DIE LINKE fordert eine rasche Klarstellung in den bisherigen Regelungen von Bund und Ländern. Auch hier wird deutlich, dass z.B. Abiturnoten in ganz Deutschland besser vergleichbar sein müssen.

Natürlich erhoffen wir uns gerade auch für M-V eine bessere Situation. Denn in M-V sind derzeit 125 ambulante Arztstellen, insbesondere im ländlichen Raum, unbesetzt. In den nächsten vier Jahren gehen etwa 300 weitere Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand. Bedenkt man, dass wir derzeit etwa 250 Ärzte in der Facharztausbildung haben, wird klar, dass die Zahl unbesetzter Stellen steigen wird.

Weil viele Medizinerinnen und Mediziner, die die Uni verlassen, nicht im Land bleiben, in die Gesundheitsverwaltung oder in die Forschung gehen, brauchen wir mehr Studentinnen und Studenten als bislang. Erweiterte Kriterien, insbesondere die, die über einen Abitur-Durchschnitt hinausgehen, sind deshalb unerlässlich.

Im Übrigen sind in M-V ca. 400 arztunterstützende Assistentinnen und Assistenten tätig. Hier bedarf es ebenfalls dringend eines Aufwuchses.