Hartz-IV-Regelsätze bedarfsgerecht ermitteln, sofortigen Krisenzuschlag und keinen Bevölkerungsschutz 1. und 2. Klasse!

Torsten KoplinPressemeldungenLandesvorsitzende

Zur Empfehlung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), wonach sich die Bevölkerung auf Krisensituationen vorbereiten und dafür Lebensmittelvorräte für 10 bis 14 Tage anlegen soll, erklärt Torsten Koplin, einer der beiden Vorsitzenden der Linkspartei in M-V:

 

„Die Empfehlung ist nicht neu. Sie wird schon seit Jahren gegeben, auch unabhängig von der aktuellen Corona-Krise.

 

Ganz abgesehen davon, dass es gerade kurz vor Ostern ein – zurückhaltend formuliert – unglücklicher Zeitpunkt für die Erneuerung der Empfehlung ist, macht sie doch ein weiteres Problem der Grundsicherungsleistungen deutlich: weder bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende und ihre Familienangehörigen, noch bei der Grundsicherung im Alter sind in den Regelsätzen Bevorratungskosten berücksichtigt.

Dabei kommt man bei der vom Bundesamt empfohlenen Bevorratung mit 20 Liter Wasser, 3,5 kg Reis, Nudeln, Kartoffeln, Brot und Getreide sowie 4 kg Gemüse und Hülsenfrüchten, weiteren 7 kg für Fisch, Fleisch, Obst, Nüssen, Milchprodukten sowie Fetten und Ölen für eine vierköpfige Familie schnell auf mehrere hundert Euro.

Dass erst in diesen Tagen ein Gericht in Deutschland einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen in Folge der Corona-Krise abgelehnt hat, macht den dringenden Diskussionsbedarf über die Hartz-IV-Regelsätze zusätzlich deutlich.

Unter anderem durch den notgedrungenen Aufenthalt in den eigenen vier Wänden entstehen insbesondere für Familien mit Kindern zusätzliche Kosten. Wohlfahrtsverbände und Armutsforscher bestätigen die Auffassung meiner Partei.

Zudem müssen die Regelsätze ohnehin nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2018 jetzt neu justiert werden.

An dieser Stelle fordere ich die Landesregierung auf, sich für eine bedarfsgerechte Ermittlung und Festsetzung der Regelsätze einzusetzen. Sonntagsreden vom Kinder- und Familien- sowie Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern reichen dafür nicht aus.“