Finanzielle Entlastung der Menschen bei Straßenausbaugebühren notwendig – Handlungsbedarf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes dringend geboten

Aus Sicht des Landratskandidaten der Linken in der Mecklenburgischen Seenplatte, Volker Bieschke, ist das Land aufgefordert, unverzüglich eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes hinsichtlich der Straßenausbaubeitragsgebührenerhebung auf den Weg zu bringen.

 

Kommunen und Einwohnerinnen und Einwohner müssen hier finanziell entlastet werden. „Das Land muss seiner Verantwortung beim Straßenausbau- und der Straßensanierung endlich adäquat gerecht werden, so Volker Bieschke.

In der Seenplatte gibt es zudem einen massiven Investitionsstau in Größenordnungen, den der Landkreis nicht allein abzutragen in der Lage ist.

In erster Linie sehe ich deshalb die Landesregierung in der Pflicht, die Kommunen aufgabengerecht finanziell so auszustatten, dass keine Notwendigkeit mehr besteht, dass Straßenausbaugebühren von den Anliegerinnen und Anliegern erhoben werden müssen. Zudem bedarf es zukünftig einer besseren Informationspolitik und Einbindung der Öffentlichkeit bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen, bei denen eine Kostenbeteiligung von Anliegern zu erwarten sein könnte. Diese Beteiligung könnte durchaus einen kostensenkenden Effekt haben.

Schlussendlich sollte aber mittelfristiges Ziel sein, wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, dass die Straßenausbaubeitragsgebühren nicht mehr von den Anliegern erhoben werden.

„Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen aus SPD und CDU nicht gewillt sind, an der derzeitigen Situation etwas zu ändern. Erst gestern, wurde ein Dringlichkeitsantrag der Linksfraktion im Landtag dahingehend abgelehnt. Ein Vertrösten auf die Kommunalwahl 2019 ist wenig hilfreich“, sagte Volker Bieschke abschließend.