Spenden für eine starke LINKE

50.000 Euro Wahlkampfspenden peilen wir an. Aktuell sind schon 13.876 Euro zusammen gekommen. Das ist ein starker Zwischenstand, aber noch müssen wir fleißig weiter sammeln ...

Wahlkämpfe kosten natürlich ein ganze Menge Geld - gerade, wenn wir ausreichend sichtbar und hörbar sein wollen. Ob nun Plakate, Flyer, Online-Werbung oder Veranstaltungen - all das will finanziert werden. Ihr könnt uns gerne auch mit einer kleinen Spende unterstützen!  5.000 Mal 5 Euro ... das wäre schon die halbe Miete. Also lasst uns gemeinsam für bessere Schulen, bessere Löhne und Renten sowie bessere Gesundheitsversorgung kämpfen!

Unser Spendenkonto
Achtung: Neue Kontodaten seit Oktober 2020
(nach Fusion der VR-Bank)

DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern

  • VR-Bank Mecklenburg e.G.
  • IBAN: DE40 1406 1308 0500 4110 00
  • BIC: GENODEF1GUE
  • Zahlungsgrund: Spende, Vorname, Name, Adresse

Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse an, da das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigungen aus. Spenden mit einer Höhe von mehr als 10.000 Euro werden gemäß der Gesetzeslage im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht.

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Spendeliste

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden


Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.